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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen?

Hebammenleistungen werden ab Beginn der Schwangerschaft von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Rufbereitschaft oder bestimmte Laborleistungen, die auch in der Frauenarztpraxis als "IGeL" gesondert berechnet werden. Auf diese werden Sie ggf. rechtzeitig gesondert hingewiesen.
Sind Sie privat versichert, werfen Sie bitte einen Blick in Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Wann sollte ich mich bei der Hebamme anmelden?

Es empfiehlt sich, die Hebamme schon möglichst früh in der Schwangerschaft  zu kontaktieren. Zum einen können Sie dann bereits von Anfang an bei Bedarf auf sie zurückgreifen, zum anderen gibt es durchaus Zeiten, in denen die Nachfrage das Angebot übersteigt, insbesondere bei errechnetem Termin in den Ferien. Dann kann es schwierig werden, spät noch jemanden zu finden, der die Betreuung übernehmen kann.

Wie lange kann ich Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen?

Von der Planung der Schwangerschaft bis zum Abstillen bzw. mindestens neun Monate nach der Geburt des Babys.

Wo finden die Untersuchungen in der Schwangerschaft statt?

Bei Ihnen zu Hause oder in der Praxis Laufer in Bad Bevensen (z.B. bei geplanter Hausgeburt in großer Entfernung zu Ebstorf).

Wie häufig kann die Hebamme zu mir kommen?

Im Allgemeinen: so oft wie nötig. Die Kontingente sind großzügig, und mit Attest vom Arzt kann die Betreuung ggf. noch erweitert werden.

Wo kann ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ich biete selbst keine Kurse an, aber in Ebstorf gibt es Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerengymnastik und Rückbildungsgymnastik bei meinen Kolleginnen Anika Stähr und Swantje Trogemann.

Warum "Amhebe"?

Bei einem Hausbesuch öffnete mir das "große" Geschwisterkind die Tür und rief der Mutter zu: "Mama, die Amhebe ist da!"

Das ist irgendwie hängengeblieben, und die Domain war noch frei... :-)

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